Ziele und Aufgaben
- Zweck des Verbandes ist die gemeinnützige Förderung der landwirtschaftlichen Gehegewildhaltung.
- Fachkundige Beratung der Mitglieder, der Behörden, der landwirtschaftlichen Organisationen, oder sonstiger Verbände und Einrichtungen in Fragen der Wildhaltung.
- Mitwirkung und Unterstützung bei Forschungs- und Versuchsaufgaben in allen Bereichen der Gehegewildhaltung.
- Unterstützung bei der Errichtung, Erweiterung und Einrichtung von landwirtschaftlichen Gehegen, sowie beim Bestandsaufbau, Bestandsführung und beim Bestandsmanagement.
- Unterstützung beim An- und Verkauf von Zuchttieren, sowie bei der Vermarktung von Fleisch und Fleischprodukte.
- Sachkunde- und Fortbildungslehrgänge in Gehegewildhaltung, Produktionstechnik, Management und Marketingfragen.
- Sachkundelehrgänge für die Tötung vom Gehegewild mit der Waffe gemäß § 7 Waffengesetz.
- Sachkundelehrgänge für die Immobilisation von Gehegewild und Rindern gemäß § 5 Tierschutzgesetz.
- Sachkundelehrgänge für kundige Personen gemäß VO (EG) 853/2004 und gemäß VO (EG) 1099/2009 i. V. mit § 4 Tierschutzschlachverordnung.
- Informationsveranstaltungen und Werbung zur Gehegewildhaltung.