Anfang der 70-er Jahre begann in Deutschland die Suche nach einer geeigneten Wildart als Alternative zur landwirtschaftlichen Produktion mit traditionellen Haustieren wie Rind, Schaf, Ziege und Pferd. Seit 1971 wird Damwild in Gehegen für die Zucht und Fleischproduktion zur Nutzung von Grün- und Brachland gehalten. Nach kritischer Wertung vorhandener Ergebnisse aus der Literatur und zahlreichen Wildgehegen im In- und Ausland, sowie unter Berücksichtigung der Standortverhältnisse in Deutschland, ergaben sich Vorteile nur für Dam- und Rotwild. Die Entscheidung zwischen Dam- und Rotwild konnte erst unter Berücksichtigung zahlreicher Faktoren getroffen werden:

  • Bessere Gewöhnung an den Menschen
  • Eignung zu Gräser reichem Futter
  • gute Futterverwertung
  • bessere Fleischqualität
  • hervorragendes Abäsen von Flächen
  • Eignung niedriger Zäune
  • erwiesene Fähigkeit, dass hohe Tierzahlen ohne Nachteile auf einer Fläche leben können 

Aufgrund der o. g. positiven Kriterien wurde 1973 eine Anlage für Versuche der Damtierhaltung in der Lehr- und Versuchsanstalt für Tierhaltung Haus Riswick in Kleve der Landwirtschaftskammer Rheinland errichtet, welche von Dr. Johannes Coenen geführt war. Auf einer Fläche von 4,4 ha wurden 28 Damtiere und 1 Hirsch gehalten. 1974, circa ein Jahr später, wurden im Sauerland die Betriebe „Friedrich Bommert“ und „Josef Rüssmann“ gegründet, die auch als Versuchsbetriebe dienten. Die wissenschaftliche Begleitung der Versuche wurde vom Prof. Dr. Günter Reinken – Abteilungsleiter bei der Landwirtschaftskammer Rheinland (Produktionstechnik), Dr. Eckart Körner – Direktor des Tiergesundheitsamtes der Landwirtschaftskammer Rheinland (Bekämpfung der Krankheiten und Maßnahmen zur Gesunderhaltung in Damtierbeständen) und Prof. Dr. Wilhelm Hartfiel – Leiter der Abteilung Tierernährung der Universität Bonn (Futtermittelkunde und Fütterung), übernommen. Aufgrund der guten praktischen Ergebnisse in der Haltung und Vermarktung vom Damwild, besonders bei Nutzung vom Brachland, Grenzlandböden und Restgrünland, wurden von 1976 bis 1979 in Nordrhein-Westfalen 46 Erprobungsbetriebe gegründet. Damit war es möglich, unter den verschiedensten Standort- und Klimaverhältnissen mehrjährige Erfahrungen über die Damtierhaltung in der Praxis zu sammeln.

Mit nachdrücklichem Einsatz vom Prof. Dr. Günter Reinken wurde am 10. Mai 1978 unter dem Vorsitz von Herrn Friedrich Bommert und der Geschäftsführung von Dr. Christian Brüne (Landwirtschaftskammer Rheinland) die Vereinigung Nordrhein-Westfälischer Damtierhalter e.V. gegründet.

Die Vereinigung Nordrhein-Westfälischer Damtierhalter hat in den nächsten Jahren unter der Führung von Herrn Bommert und durch die Fachberatung von Dr. Brüne dafür gesorgt, dass der neue Produktionszweig für die Nutzung des Grünlandes überall in NRW bekannt wurde. Die Zahl der Betriebe wuchs ständig, aber die weite Verbreitung wurde, trotz hohen Preisen für Zuchttiere, durch Tiermangel gebremst.

1980 veröffentliche Prof. Dr. Günter Reinken in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Wilhelm Hartfiel und Dr. Eckart Körner im Ulmer Verlag das Buch „Damtierhaltung“, welches bis heute die Grundlage für die Haltung vom Damwild im Gehege bildet.

Nach Wahl vom Prof. h.c. Karl-Hermann Krog aus Bad Salzuflen zum stellvertretenden Vorsitzende im Jahr 1982, wurden die Aktivitäten zur Rekrutierung neuer Mitglieder in der Vereinigung intensiviert, so dass bei der Gründung des Bundesverbandes für landwirtschaftliche Wildhaltung 1984 in der Vereinigung „Nordrhein-Westfälischer Damtierhalter“ 120 Damtierhalter Mitglieder waren. Prof. h.c. Krog wurde zu der Bundesvorsitzenden gewählt.

Durch die Milchkontingentierung 1984 und Anpassung der Milchviehbestände an die zugewiesene Milchquote, sind Grünlandflächen frei geworden, die in vielen Fällen mit Damwild genutzt wurden. Da in den neu gegründeten Betrieben die Frage der Vermarktung der Tiere nicht von Anfang an in Vordergrund stand, sanken die Preise für Schlacht- und Zuchttiere auf ein Drittel der vorherigen Preisen. Viele Betriebe, die keine Direktvermarktung hatten, waren nicht mehr in der Lage, die produzierten Tiere zu dem erforderlichen Preis zur Deckung der Produktionskosten zu vermarkten. 1985 gab es in NRW über 700 und in Deutschland über 2000 Betriebe mit Damwildhaltung. Seitens der Vereinigung wurden Initiativen zum Aufkauf der Tiere, die nicht direkt vermarktet werden konnten und Vermarktung über anderen Betrieben, deren Absatz stärker als die Produktion war, unternommen.

Der Beschluss des Bundesverbandes vom September 1985 zur Umbenennung der „Damtierverbände“ in „Damwildverbände“ wurde später verworfen und die Landesverbände sollten selbst entscheiden, ob der Verband umbenannt wird.

Nach der Tschernobyl Katastrophe am 26. April 1986 war die Vermarktung vom Gehegewildfleisch noch problematischer, weil Wildfleisch oder Fleisch von Weidetieren besonders im Bayern radioaktiv belastet war. Obwohl die Untersuchungen vom Fleisch der Weidetiere in NRW gezeigt hatten, dass eine radioaktive Belastung nicht vorhanden war, wollten die Verbraucher, aus Angst, dieses Fleisch nur unter Vorbehalt kaufen. Es wurde erneut versucht, das Gehegewildfleisch gemeinsam über die Vereinigung zu vermarkten, aber dieser Initiative des Vorsitzenden Bommert standen die Mitglieder sehr ablehnend gegenüber.  

Bei der Jahreshauptversammlung am 24. April 1987 wurde nach Wiederwahl von Herrn Bommert als Vorsitzender und Herrn Krog als stellvertretender Vorsitzender Herr Franz Happe aus Rüthen anstelle von Josef Rüssmann im Vorstand aufgenommen.

In NRW war bis 2007 das Landschaftsgesetz (§ 67) Grundlage für die naturschutzrechtliche Genehmigung von Damtiergehegen. Dieser Paragraph war sehr allgemein gehalten, so dass er von den Genehmigungsbehörden sehr unterschiedlich ausgelegt war. Es gaben Behörden, die sehr liberal genehmigten, es gaben aber auch Behörden, die sehr stark jagdlich orientiert waren und in dieser Hinsicht unsinnige Auflagen machten und es gaben Behörden, die sich über jedes Damtiergehege freuten, da sie hierdurch große Auflagen für die Eingrünung machen konnten. Aufgrund dieser Situation hat der Vorstand gemeinsam mit Prof. Dr. Günter Reinken von der Landwirtschaftskammer Rheinland Anfang 1987 um ein Gespräch beim Staatssekretär Bentrup im Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nachgesucht. Dem Staatssekretär wurde die Problematik erläutert und im Nachgang zu diesem Gespräch erfolgte ein Erlass zur Damtierhaltung, der einige Malle gebessert wurde und Jahre lang für eine einheitliche und sinnvolle Genehmigung von Gehegen in NRW sorgte.

Bei der Mitgliederversammlung am 8. Juni 1990 wurde Herr Prof. h.c. Karl-Hermann Krog zum Vorsitzenden der „Vereinigung Nordrhein-Westfälischer Damtierhalter“ gewählt. Der alte Vorsitzende Herr Bommert hatte bei der Vorstandssitzung am 12. April 1990 angekündigt, dass er aus gesundheitlichen Gründen für eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung steht. Herr Franz Happe wurde als stellvertretender Vorsitzende und Herr Bernhard Plogmaker als neues Vorstandsmitglied aufgenommen.  Am 05. Juni 1990 starb Friedrich Bommert, der seit der Gründung der Vereinigung 1978 den Vorsitz übernommen hatte.

Versuche des Vorstandes in den Jahren 1991 und 1992, in Gesprächen mit dem Staatssekretär Dr. Bentrup vom Ministerium für Umwelt, Raumordnung, Land- und Forstwirtschaft des Landes NRW eine Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens bei der Errichtung von landwirtschaftlichen Damtiergehegen zu erwirken, brachten keine positiven Ergebnisse. Die Genehmigung der Errichtung oder Erweiterung von Damtiergehegen durch die zuständige Landwirtschaftskammer oder die Kontrolle seitens der Landwirtschaftskammer bei der vorgesehenen Einführung eines Damwild-Gütesiegels wurden vom Staatssekretär Dr. Bentrup abgelehnt.

Die Arbeit der Vereinigung, die Beratung der Betriebe und die durchgeführten Lehrgänge trugen dazu bei, dass 1993 178 Mitglieder im Verein beigetreten waren.

Zu der Mitgliederversammlung am 20. März 1993 stellte Herr Franz Happe den Antrag den Namen „Vereinigung Nordrhein-Westfälischer Damtierhalter e. V.“ in „Verband Landwirtschaftlicher Wildhalter Nordrhein-Westfalen“ zu ändern. Die Mitgliederversammlung hat den Vorschlag einstimmig beschlossen. Gleichzeitig wurde der Antrag gestellt, den Vorstand von drei auf vier Personen zu vergrößern.  Die Mitgliederversammlung wählte Herrn Kurt Mittler aus Waldbröl im Rheinland als Vorstandsmitglied.

Ende 1992 und Anfang 1993 führte der Vorsitzende Prof. h.c. Karl-Hermann Krog, unterstützt von den Vorstandsmitgliedern und vom Prof. Dr. Günter Reinken, intensive Verhandlungen mit dem Ministerium für Umwelt, Raumordnung, Land- und Forstwirtschaft des Landes NRW zur Änderung des Erlasses zur landwirtschaftlichen Wildhaltung, der nicht mehr den aktuellen Erfordernissen entsprach. Der Vorstand fand diesmal beim Ministerium ein offenes Ohr und es kam ein neuer Erlass zur landwirtschaftlichen Damwildhaltung zustande. Mit dem neuen Erlass wurden die Genehmigungsbehörden stärker gebunden und damit die große Zahl von Genehmigungsauflagen verhindert. Des Weiteren wurde auch die Frage der Eingrünung der Damwildgehegen zugunsten der Antragsteller neu geregelt.

Mit Antrag vom 01.03.1995 hat Herr Franz Happe vorgeschlagen, Herrn Prof. Dr. Günter Reinken zum Ehrenmitglied des Landesverbandes zu ernennen. Bei der Mitgliederversammlung am 18. März 1995 wurde Herr Prof. Dr. Reinken einstimmig zum Ehrenmitglied ernannt. Bei der gleichen Mitgliederversammlung ist auch einstimmig über die Fassung einer Resolution zur Änderung des Naturschutzgesetzes (§ 24) abgestimmt worden. Dieser § 24 ist bis 2007 die Grundlage für das Landschaftsgesetz NRW (§ 67) zur naturschutzrechtlichen Genehmigung von landwirtschaftlichen Wildgehegen geblieben.

Bei der Mitgliederversammlung am 16. März 1996 wurde Herr Dr. Christian Brüne von seiner Tätigkeit als Geschäftsführer des Verbandes verabschiedet und als neuer Geschäftsführer Herr Dr. Wilhelm Zähres vorgestellt. In seiner Rede würdigte Prof. h.c. Karl-Hermann Krog als Vorsitzender des Verbandes die Tätigkeit und das Engagement von Dr. Brüne in der Führung und Entwicklung des Verbandes. In seiner 18-jährigen Tätigkeit als Geschäftsführer hat Herr Dr. Brüne aufgrund seines Fachwissens viel für die landwirtschaftliche Wildhaltung in NRW und bundesweit geleistet und erreicht. Herr Dr. Zähres als neuer Geschäftsführer ist gleichzeitig auch Geschäftsführer der Lehr- und Versuchsanstalt Haus Riswick in Kleve der Landwirtschaftskammer Rheinland.

Mit der Änderung der Geschäftsführung wurde auch der Sitz des Landesverbandes von Bonn nach Kleve verlegt. Die Satzung des Verbandes wurde entsprechend geändert und von der Mitgliederversammlung einstimmig genehmigt.

Unter der Geschäftsführung von Dr. Zähres in Zusammenarbeit mit dem Vorstand wurden die Kontakte zum Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft aufrechterhalten und einige Schwierigkeiten in der Genehmigungspraxis für landwirtschaftlichen Gehegen zugunsten der Antragsteller geändert.

Aufgrund seiner Aufgaben als Vorsitzender des Bundesverbandes für landwirtschaftliche Wildhaltung stand Herr Prof. h.c. Karl-Hermann Krog ab 01.01.2000 nicht mehr für die Wiederwahl als Vorsitzender des Landesverbandes NRW zur Verfügung. Er wollte weiter im Vorstand mitarbeiten und den Landesverband unterstützen. Bei der Jahreshauptversammlung am 15. April 2000 wurde Herr Franz Happe als Vorsitzender, Herr Hugo Valeske als stellvertretender Vorsitzende und Herr Karl-Hermann Krog, Herr Bernhard Plogmaker und Herr Franz Tenckhoff als Beisitzer gewählt.

Die BSE-Krise von 2001 hat gravierende Auswirkungen auf alle Bereiche der Fleischerzeugung und –vermarktung gehabt. Für die landwirtschaftliche Wildhaltung, die von solchen Skandalen verschont blieb, ergab sich die Chance die Vermarktung des Fleisches anzukurbeln und die Fleischpreise zu erhöhen.

Ab 2003 stand Herr Franz Happe als Vorsitzender des Verbandes nicht mehr zur Verfügung. Er wollte aber weiter im Vorstand mitarbeiten und den Verband unterstützen. Bei der Jahreshauptversammlung am 30. März 2003 wurde Herr Hugo Valeske als Vorsitzender, Herr Franz Happe als stellvertretender Vorsitzende und zu den alten Beisitzern wurde Herr Friedrich-Wilhelm Hilkemeier aus Lemgo als neues Vorstandsmitglied gewählt.

Ab 2005 stand Dr. Wilhelm Zähres aufgrund seiner Versetzung in den Ruhestand nicht mehr als Geschäftsführer zur Verfügung. Bei der Jahreshauptversammlung am 20. März 2005 wurde Dr. Zähres verabschiedet und Herr Ionel Constantin als Nachfolger vom Vorstand bestätigt. Der Vorsitzende Hugo Valeske würdigte in seiner Rede die von Dr. Zähres geleistete Arbeit und bedankte sich bei ihm im Namen des Verbandes für das unermüdliche Engagement, welches er in seiner 10-jährigen Tätigkeit geleistet hat. Der Nachfolger Dipl. Agr. Ing. Ionel Constantin ist Ausbildungsleiter, Referent für Kleinwiederkäuerhaltung und stellvertretender Leiter der Lehr- und Versuchsanstalt Haus Riswick in Kleve.

Bei der Umsetzung der EU-Zoorichtlinie wurde § 24 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) abgeschafft. Nach der Novellierung des BNatschG wurde nach jahrelanger Verbandsarbeit am 30.04.2004 in NRW § 67 Landschaftsgesetz (LG NRW) entsprechend geändert. Damit wurden Damwildgehegen zur Fleischerzeugung nicht mehr als Tiergehegen eingestuft, sondern als landwirtschaftliche Nutztierhaltung (§ 67 Abs. 1 LG NRW) und wurden deshalb von der naturschutzrechtlichen Genehmigungspflicht befreit. Damwildgehegen für Hobbyhaltung, sowie die Haltung von Rot-, Sika-, oder Schwarzwild im Gehege waren weiterhin naturschutzrechtlich genehmigungspflichtig. Vorstand und Geschäftsführung sollten sich beim Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschurz NRW dafür einsetzen, dass die Befreiung von der naturschutzrechtlichen Genehmigung für alle Schalenwildarten gelten sollte. 

Durch die Arbeit des Verbandes wurde ab 1. Januar 2006 eine Gehegewildkasse eingerichtet. Damit wurde der Forderung der Gehegewildhalter entsprochen, die insbesondere unter dem Eindruck des MKS-Seuchenzuges 2001 eine existenzielle Bedrohung unserer Tierbestände fürchteten. Bei der Novellierung des Tierseuchengesetzes hat sich das Land NRW dafür eingesetzt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer Gehegewildkasse geschaffen wurden. Die Beiträge, die am Anfang 1,50 €/Tier betrugen, wurden durch Einsatz des Vorstandes und der Geschäftsführung des Verbandes auf 1,00 €/Tier reduziert und sind bis 2016 stabil geblieben. 

Am 12.12.2005 wurde das Tierarzneimittelgesetz geändert. Jeder Betrieb mit Tierhaltung (auch mit Gehegewild) musste ein Medikamentenbuch führen, wo alle tierärztlichen Behandlungen und die Anwendung von Medikamenten eingetragen werden mussten. Mit Wirkung von 06.07.2007 wurde auch die Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) geändert, die in den §§ 29 und 46 die Registrierung der Betriebe, die Klauentiere halten (damit auch Dam-, Sika-, Rot- und Schwarzwild), und die Kennzeichnung dieser Tiere regelt. Alle Gehegewildhalter mussten spätestens bei Beginn der Tätigkeit den Betrieb der zuständigen Behörde anzeigen, ein Bestandsregister (Bestandsbuch) mit Angaben über den Wildbestand, Zugänge und Abgänge führen und beim Verkauf von Tieren ein Begleitpapier als Transportdokument dem Käufer aushändigen. Die Geschäftsstelle hat beispielhaft die angeforderten Unterlagen erstellt und an die Mitglieder verteilt. 

Ab 01.01.2006 wurden in Deutschland die Vorschriften des „EU-Hygienepaketes“ wirksam. Damit wurden die EU-Verordnungen 852/2004, 853/2004 und 854/2004 in Bundesrecht übertragen. Die Gehegewildhalter als Lebensmittelproduzenten mussten ihre Betriebe anmelden und für die Schlachtung und Zerlegung des Wildes mussten die Schlachtstätten eine EU-Zulassung haben. Zusätzlich mussten in jedem Schlachtbetrieb die vorgeschriebene Dokumentation für die Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel erstellt und zur Gefahrenbeherrschung betriebliche Eigenkontrollen nach den Grundsätzen des HACCP-Systems (Hazard Analysis and Critical Control Points) durchgeführt werden.

Bei der Jahreshauptversammlung am 22.01.2006 wurde Herr Friedrich-Wilhelm Hilkemeier als stellvertretender Vorsitzende gewählt. Herr Werner Jandorf wurde einstimmig als Beisitzer im Vorstand aufgenommen.

Durch die Änderung der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) am 06.07.2007 wurde in §§ 29 und 46 die Registrierung der Betriebe, die Klauentiere halten (damit auch Dam- und Rotwild) und Kennzeichnung dieser Tiere geregelt. Durch den Einsatz des Bundesverbandes für landwirtschaftliche Wildhaltung und der Landesverbände wurde die ViehVerkV so geändert, dass die Kennzeichnung vom Gehegewild und Kameliden nicht mehr erforderlich wurde. Alle anderen Vorschriften der ViehVerkV müssten auch von Gehegeinhabern beachtet werden. Jeder Gehegebetreiber musste ein Bestandsregister (Gehegebuch) mit Angaben über den Wildbestand, Abgänge und Zugänge führen und beim Verkauf von Tieren musste dem Käufer ein Begleitpapier ausgehändigt werden.  Für die Mitglieder des Landesverbandes wurden entsprechende Unterlagen (Formulare) angefertigt und zur Verfügung gestellt.

Bis zum 01.01.2006 wurde Gehege­wild fleischhygienerechtlich als landwirtschaftliche Nutztiere behandelt. In dem Anhang I Nr.1.5 und 1.6 der Verordnung (EG) 853/2004 wird beim Gehegewild Unterschiede zwi­schen „Farmwild“ und „wie freilebendes Wild“ definiert. Nach Anhang I Nr. 1.5 gelten als „freilebendes Wild“ auch Säugetiere, die in einem geschlossenen Gehege unter ähnlichen Bedingungen leben, wie Wild aus der freien Wildbahn. Durch Erlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucher­schutz Nordrhein-Westfalen vom 4. September 2007 wurde die Einstufung von landwirtschaftlichen Gehegen bei Einhaltung bestimmten Voraussetzungen ermöglicht.

Bei der Änderung der tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) am 08.08.2007 wurde die Möglichkeit geschaffen, dass in Wildfarmen mit einem geringen Produktionsvolumen (50 Schlachttiere/Jahr) gemäß § 12a Tier-LMHV i. V. mit § 7b Tierische Überwachungs-Verordnung (Tier-LMÜV) die Schlachttieruntersuchung nicht innerhalb von 24 Stunden, jedoch innerhalb von 28 Tagen vor der Schlachtung vom amtlichen Tierarzt durchgeführt werden musste. Die Schlachttieruntersuchung vor dem Schuss konnte vom Gehegeinhaber durchgeführt werden, wenn er die Kenntnisse einer kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I der VO (EG) 853/2004 besitzt.

Seitens des Landesverbandes wurden Programm und Seminarunterlagen für die Ausbildung zur kundigen Person ausgearbeitet und Sachkundelehrgänge mit abschließender Prüfung angeboten.

Am 11.02.2009 wurde die nationale Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) als Durchführungsverordnung zur VO (EG) Nr. 1/2005 verabschiedet. Nach § 4 Abs. 1 Ziffer 2 der TierSchTrV mussten alle Tierhalter (auch Gehegewildhalter), die eigenen Tiere über 65 km und unter 8 Stunden transportieren wollten, für die Erteilung einer Transportgenehmigung seitens des Veterinäramtes, sachkundig sein. Der Landesverband NRW hat für alle Gehegewildhalter Sachkundelehrgänge mit abschließender Prüfung organisiert und durchgeführt, so dass alle Teilnehmer im Besitz einer Sachkundebescheinigung sein konnten.

Bei der Mitgliederversammlung am 15.03.2009 wurde Rolf Humbach aus Bergkamen als neuer Vorsitzende des Landesverbandes und der Altvorstzende Hugo Valeske als stellvertretender Vorsitzende gewählt. Als Beisitzer wurden André Zimmer, Bernhard Plogmaker, Werner Jandorf und Uwe Borgolte gewählt.

Aufgrund des Einsatzes vom Prof. Karl-Hermann Krog wurde mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen einen Besprechungstermin am 18.11.2010 vereinbart. Grund dieser Zusammenkunft war die unterschiedliche Vorgehensweise der Kreispolizeibehörden bei der Erteilung einer Schießgenehmigung für die Tötung vom Gehegewild mit der Waffe im Gehege, sowie die unterschiedlichen Auflagen seitens der Kreispolizei. Obwohl die Tötung vom Gehegewild mit der Waffe in der Anlage 3 der Tierschutzschlachtverordnung von 13.04.2006 geregelt war, handelte die Polizeibehörde nach einem Erlass des Ministeriums der Inneren von 1983, weil angeblich dieser Erlass für sie bindend war. Bei der Besprechung mit Vertreter des Ministeriums hat der Landesverband erreicht, dass am 08.02.2011 einen neuen Erlass für die Tötung vom Gehegewild mit der Waffe unter Berücksichtigung der Tierschutzschlachtverordnung verabschiedet wurde, so dass die Polizeibehörde bei der Erteilung einer Schießgenehmigung gleiche Entscheidungen und Auflagen treffen und machen mussten.

Auf Initiative des Landesverbandes fand am 15.11.2011 eine Besprechung in Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturschutz und Verbraucherschutz NRW mit dem Ziel auf Einladung des Ministeriums ein Arbeitstreffen mit allen Veterinärämtern zu organisieren, damit eine gleiche Vorgehensweise bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften zur Gehegewildhaltung und bei der Schlachtung und Vermarktung vom Gehegewild zu erreichen. Die geplante Arbeitstagung mit den Veterinärämtern fand am 12.03.2012 in Düsseldorf mit einem schlechten Ergebnis für die Gehegewildhaltung in NRW. Der Erlass für die Einstufung von landwirtschaftlichen Gehegen als Gehegen für freilebendes Wild wurde aufgehoben und für die EU-Zulassung von Schlachtstätten für Gehegewild wurde eine Leitlinie erlassen, die für die Gehegewildhalter nicht akzeptabel war.

Am 06.07.2011 fand nach ca. 5 Jahren wieder einen Sachkundelehrgang für die Tötung vom Gehegewild mit der Waffe bei der DEVA in Altenbeken statt. Bei einer Besprechung mit Vertreter der DEVA wurde vom Landesverband NRW angeregt die Zulassung für die Durchführung von Sachkundelehrgängen für die Tötung vom Gehegewild mit Kaliber 5,6 mm gemäß Tierschutzschlachtverordnung beim Innenministerium zu beantragen, damit die Gehegewildhalter in NRW den Lehrgang nicht mehr in anderen Bundesländern absolvieren müssen.

Bei der Mitgliederversammlung am 18.03.2012 wurde Rolf Humbach erneut als Vorsitzender des Landesverbandes gewählt und Uwe Joerß aus Solingen, der auch für den Vorsitz des Landesverbandes kandidierte, als stellvertretender Vorsitzender gewählt, weil Hugo Valeske aus Altersgründen für das Amt nicht mehr zur Verfügung stand. Als Beisitzer wurden André Zimmer (Beverungen), Werner Jandorf (Hürtgenwald), Friedhelm Gerling (Hamm) und als Schatzmeister Uwe Borgolte (Bad Salzuflen) gewählt.

Kurz vor der Vorstandsitzung am 16.04.2012 hat Rolf Humbach aus persönlichen Gründen seinen Rücktritt vom Amt des 1. Vorsitzenden schriftlich erklärt und zum Jahresende die Mitgliedschaft im Landesverband gekündigt.

Nach Rücktritt des 1. Vorsitzenden beschloss der Vorstand einstimmig (gemäß § 7, Abs. 3 Nr. 1 der Satzung) den stellvertretenden Vorsitzender Uwe Joerß als kommissarischer Vorsitzenden und André Zimmer als stellvertretender Vorsitzenden bis zur nächsten Mitgliederversammlung einzuberufen. Bei der nächsten Mitgliederversammlung sollte ein neuer Vorsitzender und seinen Stellvertreter für den Rest der laufenden Wahlperiode (2 Jahre) gewählt werden. Bei der Mitgliederversammlung am 21.03.2013 wurde Uwe Joerß für die restlichen 2 Jahre der Wahlperiode zum Vorsitzenden gewählt. Für die Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden für die restlichen 2 Jahre der Wahlperiode kandidierte nur Andrè Zimmer. Er wurde einstimmig von den anwesenden Mitgliedern gewählt. Als neuer Beisitzer wurde Herr Josef Allendorf aus Nottuln einstimmig gewählt.

Am 20.12.2012 wurde die neue Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV) verabschiedet und ab 01.01.2013 in Kraft getreten. Gemäß § 4 TierSchlV i. V. mit der VO (EG) 1099/2009 musste jede Person, die Tiere betreut, ruhigstellt, betäubt, schlachtet oder tötet über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen. Die Sachkundigkeit konnte man im Rahmen eines Sachkundelehrganges mit abschließenden mündlicher und schriftlicher Prüfung erworben werden. Der Landesverband NRW konnte als zuständige Stelle dieser Sachkundelehrgang durchführen, dessen Inhalte und die prüfungsrelevanten Fragen vom MKULNV genehmigt werden mussten. Mit einem erheblichen Arbeitsaufwand haben Ionel Constantin (Geschäftsführer Landesverband NRW) und Dr. Marek Steigert (Veterinäramt Mettmann) die geforderten Unterlagen nicht nur für die Genehmigung des Sachkundelehrganges gemäß § 4 TierSchlV sondern auch für die Genehmigung eines Sachkundelehrganges für die Immobilisation von Gehegewild und Rindern gemäß § 5 Tierschutzgesetz angefertigt und dem Ministerium zur Genehmigung vorgelegt. Die Genehmigung des MKULNV wurde ohne Beanstandungen erteilt, so dass der Sachkundelehrgang gemäß § 4 TierSchlV und zum ersten Mal in der Geschichte des Landesverbandes NRW auch einen Sachkundelehrgang für die Immobilisation von Gehegewild und Rindern durchgeführt werden konnten.

Am 13.11.2013 starb Prof. Dr. Günter Reinken, Ehrenmitglied des Landesverbandes NRW. Prof. Reinken war der Vater der Gehegewildhaltung in Deutschland und Gründer des Verbandes landwirtschaftlicher Wildhalter NRW.

Trotz mehreren Versuchen ist dem Landesverband nicht gelungen eine Änderung des Erlasses für die Eistufung von landwirtschaftlichen Gehegen als Gehegen für freilebendes Wild zu erreichen. Bei einer Besprechung in MKULNV im Januar 2015 haben Vertreter des Ministeriums zugesagt eine vom Verband ausgearbeitete Leitlinie für die EU-Zulassung von Schlachtstätten für Gehegewild mit den Mindestanforderungen, die seitens des Verbandes akzeptabel wären, zu akzeptieren und nach einer internen Besprechung sollte ein Kompromiss ausgearbeitet werden, das für beide Parteien getragen werden konnte. Diese Leitlinie sollte den Veterinärämtern in NRW bekannt gemacht werden. Außerdem haben sie versprochen, dass bei Problemen mit den Veterinärämtern bei der EU-Zulassung sie sich dafür einzusetzen, dass alle bisher registrierten Schlachtstätten mit minimalen Auflagen eine EU-Zulassung bekommen.

Bei der Vorstandssitzung am 21.02.2015 wurden unter anderen auch über das Programm und die Bereitschaft der Vorstandsmitglieder für die Wiederwahl bei der nächsten Mitgliederversammlung diskutiert. Alle Vorstandsmitglieder waren bereit erneut zu kandidieren wobei der Vorsitzende Uwe Joerß eigene Vorstellungen für die Verteilung der Ämter im Vorstand hatte.

Bei der Mitgliederversammlung am 26.04.2015 wurden Uwe Joerß, Werner Jandorf und Ionel Constantin aus der Mitte der Versammlung für das Amt des Vorsitzenden vorgeschlagen. Alle vorgeschlagenen Mitglieder erklärten sich für die Kandidatur bereit. Es Erfolgte Geheimwahl. Mit der Stimmenmehrheit wurde Ionel Constantin zum neuen Vorsitzenden des Verbandes landwirtschaftlichen Wildhalter NRW gewählt und wurde am 20.08.2015 im Vereinsregister beim Amtsgericht Kleve als Vorsitzender eingetragen.  André Zimmer wurde zum stellvertretenden Vorsitzenden und als Beisitzer wurden Josef Allendorf und Herr Werner Jandorf per Akklamation gewählt.  Als neue Beisitzer und Schatzmeister wurde Paul Sieler aus Wenden gewählt, weil Uwe Borgolte kurzfristig seine Kandidatur für das Amt des Schatzmeisters zurückgezogen hatte.

Der neugewählte Vorstand hatte sich für die Wahlperiode viel vorgenommen. Wichtig war die Erstellung einer Homepage für den Landesverband NRW und die Wiederaufnahme der Gespräche mit dem Ministerium in Düsseldorf, um Erleichterungen für die Gehegewildhalter zu erreichen. Bis Ende 2015 war die Erstellung der Homepage des Landesverbandes vollzogen und in Zusammenarbeit mit dem MKULNV in Düsseldorf wurden eine Leitlinie für die EU-Zulassung von Schlachtstäten und eine Leitlinie für die Gehegewildhaltung als Orientierungshilfen für Gehegewildhalter und Behörden entworfen und besprochen.

Am 15.09.2015 starb der langjähriger Vorstandsmitglied Bernahrd Plogmaker. Herr Plogmaker hat in seiner 12-jährigen Tätigkeit als Mitglied des Vorstandes das Verbandsleben besonders beeinflusst. Vertreter des Verbandes, die bei der Beerdigung anwesend waren, haben im Andenken an Bernahrd am Grab ein Kranz niedergelegt und der Familie eine Beileidkarte ausgehändigt.

Bei der Vorstandssitzung am 18.09.2015 wurde von Herrn Constantin die zukünftige Webseite der Homepage des Landesverbandes NRW vorgestellt und die Inhalte der einzelnen Bereiche erläutert. Ergänzungen der Vorstandsmitglieder wurden aufgenommen, so dass mit der Programmierung angefangen werden konnte. Die Erstellung der Homepage wurde im Rahmen eines interdisziplinären Projektes von Studenten der Fakultät für Kommunikation und Umwelt der Hochschule Rhein-Wahl unter der Leitung von Prof. Dr. Frank Zimmer (Informatik und Softwaretechnik) vorgenommen. Damit leistete der Landesverband NRW eine wichtige Öffentlichkeitsarbeit und für den Verband entstanden für die Programmierung keine Kosten. Am 10.01.2016 war die Erstellung der Homepage des Landesverbandes NRW abgeschlossen. Die Studenten haben mit der Erstellung der der Homepage als interdisziplinäres Projekt an einem Wettbewerb der Hochschule Rhein-Wahl teilgenommen und haben damit für die geleistete Arbeit den ersten Preis erzielt. Die Pflege der Homepage wurde von Herrn Constantin übernommen. Zwei Studenten, die bei der Erstellung der Homepage als Ansprechpartner für Herr Constantin waren, haben sich bereit erklärt bei professionellen Fragen zu der Pflege der Homepage weiter zu helfen. 

Am 12.02.2016 starb der ehemalige Geschäftsführer des Landesverbandes NRW Herr Dr. Wilhelm Zähres.

Dr. Zähres hatte 10 Jahre lang die Führung des Verbandes geleistet, hat in dieser Zeit die Kontakte zum MURL NRW aufrechterhalten und einige Schwierigkeiten in der Genehmigungspraxis für landwirtschaftlichen Gehegen vereinheitlicht und zugunsten der Antragsteller geändert. Sein fachliches Wissen, seine Kompetenz sowie sein intensiver Einsatz für die Gehegewildhaltung und in der Beratung und Betreuung der Mitglieder hat ihn bei den Mitgliedern beliebt gemacht.

Da seit der Gründung des Verbandes 1978 keine Änderungen bzw. Anpassung der Satzung des Landesverbandes NRW vorgenommen war, sollte bei der nächsten Mitgliederversammlung eine neue Satzung verabschiedet werden. Im Rahmen der Vorstandsitzung (18.09.2015) präsentierte der Vorsitzender ein Entwurf der neuen Satzung. Bei der Ausarbeitung der neuen Satzung wurde die alte Satzung berücksichtigt und die Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung vorgenommen. Gleichzeitig wurde unter Berücksichtigung der aktuellen Situation im Verband auch eine neue Geschäfts-, Beitrags- und Entschädigungsordnung neu verfasst. Bei der Mitgliederversammlung am 24.04.2016 wurde die neue Satzung und die Geschäfts-, Beitrags- und Entschädigungsordnung des Verbandes landwirtschaftlicher Wildhalter NRW satzungsgemäß einstimmig verabschiedet und genehmigt und am 07.07.2016 im Vereinsregister des Amtsgerichtes Kleve eingetragen.

Zur Visualisierung der Verbandsarbeit und zur Information über Gehegewild stellte der Vorsitzender bei der Vorstandssitzung am 05.02.2016 4 Rollbanner über Aufgaben des Verbandes, Biologie des Dam- und Rotwildes und Fleischqualität vor, die im Auftrag gegeben und bei der Mitgliederversammlung am 24.04.2016 vorgestellt wurden.

Am 03.04.2016 wurden nach Prüfung von Ausarbeitungen des Landesverbandes NRW durch MKULNV NRW eine Leitlinie zur EU-Zulassung von Schlachtstätten in Farmwildbetrieben und eine Leitlinie zur produktiven und artgerechten landwirtschaftliche Wildhaltung genehmigt und den Veterinärämtern in NRW als Orientierungshilfe bekannt gemacht.

Aufgrund der Problematik mit dem Wolf in NRW und den Maßnahmen zur Prävention und Entschädigung in der Weidetierhaltung wurde 2010 beim LANUV NRW auf bitte des Umweltministeriums NRW mit Vertretern aus Jagd, Behörden, Nutztierhaltern, Wissenschaft und Naturschutz die „AG Wolf in NRW“ einberufen. Als Vertreter für den Landesverband NRW in der AG-Wolf wurde Herr André Zimmer (Vorstandsmitglied) vorgeschlagen, der 2016 auch als Wolfsberater ausgebildet wurde und den Mitgliedern beim Bedarf zur Verfügung steht. Die Aufgaben des Wolfsberaters bestehen aus: – Zeitnahe Dokumentation von Hinweisen auf Meldungen, Prüfung vor Ort, Suche nach Spuren, Fotos, Sammeln von Haaren, Losungen, Beuteresten, Weiterleitungen an das NANUV, Information zur Biologie des Wolfes, Beratung zu Schadensaugleich und Prävention.

Am 11.04.2016 wurde in NRW einen „Wolfmanagementplan“ veröffentlicht. Das Managementplan regelt folgende Bereiche: gesetzlicher Status und Schutzziele, Zuständigkeit und Strukturen, Monitoring, Wölfe mit auffälligem Verhalten, Schadenausgleich, Präventionsmaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit. Damit ist geregelt, wer was tut, wann, wie und warum.

Bei der Mitgliederversammlung am 02.04.2017 wurde gemäß Beschluss des Vorstandes bei der Vorstandssitzung am 11.11.2016 vorgeschlagen, die Mitgliedsbeiträge entsprechend der allgemeinen Kostensteigerung anzupassen. Da in den letzten 15 Jahren keine Anpassung der Mitgliedsbeiträge vorgenommen wurde, beschloss die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder die Beiträge auf 65,00 € je Betrieb und Jahr anzuheben.

Weil ab 01.01.2016 nicht mehr das MKULNV NRW für die Genehmigung und Übertragung (Anerkennung im ganzen Bundesgebiet), sondern LANUV NRW zuständig war, mussten und wurden die Sachkundelehrgänge und die Prüfungen, die vom Landesverband NRW durchgeführt wurden, von LANUV NRW 2017 genehmigt, zertifiziert und übertragen. 

 Am 11.07.2017 hat Dr. Franz-Josef Stork vom Versuchs- und Bildungszentrum Haus Riswick in Kleve im Auftrag der Leitung der Landwirtschaftskammer NRW einen Vertragsentwurf für die Übernahme der Geschäftsführertätigkeit für den Verband landwirtschaftlicher Wildhalter NRW geschickt. Gemäß Angebot für die Übernahme der Geschäftsführung sollte der Landesverband NRW unter Berücksichtigung der Gebührenordnung der Landwirtschaftskammer für 218 Arbeitsstunden im Jahr 17.122,00 € bezahlen. Beratungsleistungen für Mitglieder, Reisekosten und weitere Arbeitsstunden des Geschäftsführers sollten zusätzlich nach der Gebührenordnung der Landwirtschaftskammer dem Verband in Rechnung gestellt werden. Gemäß Beschluss des Vorstandes bei der Vorstandssitzung am 08.09.2017 hat der Vorsitzender mit Herrn Dr. Storck einen Termin vereinbart und bei der Besprechung wurde seitens des Verbandes mitgeteilt, dass das Angebot der Landwirtschaftskammer NRW nicht angenommen werden kann. Der Landesverband NRW ist finanziell nicht in der Lage den geforderten Betrag für die Übernahme der Geschäftsführung zu bezahlen. Es musste nach einer anderen Lösung gesucht werden.

Wie bei der Mitgliederversammlung am 02.04.1017 beschlossen, wurde bis zum 08.09.2017 ein Flyer für die öffentliche Präsentation des Landesverbandes NRW und zur Werbung neuer Mitglieder erstellt.

Am 10.05.2018 hat der Landesverband NRW sein 40-jähriges Jubiläum gefeiert. Bei der Vorstandssitzung am 08.09.2017 wurde beschlossen das Jubiläum im Rahmen der Mitgliederversammlung am 01.07.2018 zusammen mit ehemaligen Gründungsmitgliedern, Prominenten und Kollegen von den anderen Landesverbänden zu feiern.

Jedes Jahr wird die Mitgliederversammlung und die Bundesfachtagung des Bundesverbandes für landwirtschaftliche Wildhaltung (BLW) von einem Landesverband geplant und organisiert. 2018 war der Landesverband NRW für die Organisation dran. Bei der Vorstandssitzung am 02.04.2017 wurde beschlossen die Mitgliederversammlung und Bundesfachtagung des BLW von 13.04.-15.05.2018 im Hotel/Restaurant Weisenburg in 48727 Billerbeck durchzuführen. Bis zur Vorstandssitzung am 08.09.2017 stand das Programm für die Bundesfachtagung fest und alle Referenten hatten verbindlich zugesagt. Flyer für die Einladung, Namenschilder, Broschüre als Unterlage für die Bundesfachtagung waren erstellt und die Liste der prominenten Gäste, die eingeladen werden sollten stand fest, so dass der Druckauftrag für die Unterlagen erteilt werden konnte und die prominenten Gäste eingeladen werden sollten. Die Bundesfachtagung in NRW war ein Erfolg und konnte mit den Bundesfachtagungen in den anderen Bundesländern mithalten. In Mails, Telefonaten und persönlichen Gesprächen haben die Teilnehmer, die Landesverbände und der Bundesverband ihre Begeisterung über die Organisation und Durchführung der Bundesfachtagung sowie über Unterbringung und Verpflegung geäußert.

Am 08.Januar 2018 verstarb im Alter von 80 Jahren plötzlich und unerwartet unser ehemaliger Vorsitzender Hugo Valeske. Als langjähriger Damwildhalter wurde Herr Valeske am 15.April 2000 als stellvertretender Vorsitzender und ab 30.März 2003 als Vorsitzender des Verbandes landwirtschaftlicher Wildhalter NRW gewählt. Diese Aufgabe nahm er über zwei Wahlperioden bis zum 15.März 2009 wahr. Unter dem Vorsitz von Hugo Valeske wurden die Kontakte zum Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft NRW aufrechterhalten. Nach der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes wurden Gehegen für Fleischerzeugung als landwirtschaftliche Nutztierhaltung eingestuft und von der naturschutzrechtlichen Genehmigung befreit. Er trug maßgebend dazu bei, dass in NRW eine Tierseuchenkasse für Gehegewild gegründet wurde. Sein fachliches Wissen, seine Kompetenz sowie sein intensiver Einsatz für die Gehegewildhaltung und in der Beratung und Betreuung der Mitglieder machten ihn zu einer allerseits anerkannten Persönlichkeit.

Am 19.02.2018 fand in MULNV NRW ein Gespräch mit Herrn Hannen und Herrn Dr. König (Referat II-2) statt. Die ehemalige Landwirtschaftsministerin Frau Christina Schulze Föking hatte kurzfristig die Teilnahme an dieser Besprechung abgesagt. Seitens des Landesverbandes NRW nahmen an die Besprechung Herr Constantin, Herr Allendorf und Herr Jandorf (Mitglieder des Vorstandes) teil. Das Antwortschreiben der ehemaligen Landwirtschaftsministerin Schulze Föcking anlässlich dieses Gesprächs zeigt, dass eine Finanzierung oder eine Förderung der Geschäftsführung des Landesverbandes NRW seitens des Ministeriums nicht möglich ist. Eine Fusion des Landesverbandes NRW mit einem anderen Landesverband, die als Alternative zur Teilung eines Geschäftsführers vorgeschlagen wurde, kam für unseren Verband nicht in Frage. Seitens der Landwirtschaftskammer NRW war nach dem Angebot für die Übernahme der Geschäftsführung des Verbandes von 11.07.2017 und nach dem Gespräch mit dem Kammerpräsidenten anlässlich der Bundesfachtagung keine günstigere Alternative zu erwarten.

Am 11.Mai 2018 verstarb im Alter von 93 Jahren Herr Prof. h.c. Karl-Hermann Krog Träger des großen Bundesverdienstkreuzes. Als Pionier der Gehegewildhaltung hat Herr Prof. h.c. Krog maßgebend zu der Entwicklung und Verbreitung der landwirtschaftlichen Gehegewildhaltung in Deutschland beigetragen. Als Gründungsmitglied des Landesverbandes NRW wurde Prof. h. c. Krog 1982 als stellvertretender Vorsitzender und 1990 als Vorsitzender des Verbandes landwirtschaftlicher Wildhalter NRW gewählt. Diese Aufgabe nahm er bis 2000 wahr und stand anschließend aufgrund seiner Aufgaben als Vorsitzender des Bundesverbandes nicht mehr zu Wiederwahl. Unter den Vorsitz von Prof. h.c. Krog wurden die Kontakte zum Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft NRW aufrechterhalten und einige Schwierigkeiten in der Genehmigungspraxis für landwirtschaftlichen Gehegen vereinheitlicht und zugunsten der Antragsteller geändert. Er trug maßgebend dazu bei, dass in NRW ein neuer Erlass für die Gehegewildhaltung verabschiedet wurde. Am 30. März 2003 wurde Herr Krog von der Mitgliederversammlung einstimmig zu der Ehrenvorsitzenden ernannt. Sein fachliches Wissen, seine Kompetenz sowie sein intensiver Einsatz für die Gehegewildhaltung waren im ganzen Bundesgebiet bekannt und anerkannt.

Bei der Mitgliederversammlung 2018 am 01.07.2018 in der Gaststätte „Kleine Schweiz“ in 42553 Velbert, wurde das 40-jährige Jubiläum des Verbandes landwirtschaftlicher Wildhalter NRW in einer gemütlichen Atmosphäre gefeiert. Es nahmen auch Vertreter des BLW (Karl-Heinz Funke, Vorsitzender) und der anderen Landesverbände teil. Der Vorsitzender des Landesverbandes NRW Ionel Constantin erläuterte in seiner Rede die Anfänge bei der Gründung des Landesverbandes und zog in Revue die wichtigsten Ereignisse, die gemeisterten Aufgaben und Tätigkeiten in den letzte 4 Jahrzenten der Verbandsarbeit. Zu den Ereignissen wurden die Persönlichkeiten, die Führungskräfte des Verbandes und die Mitglieder genannt und gewürdigt, die zur Gestaltung des Vereinslebens beigetragen haben.  

Am 01.10.2018 hat die Umweltministerin Ursula Heiner-Esser das erste Wolfsgebiet am Niederrhein ausgewiesen und NRW damit offiziell vom Wolfserwartungsland zum Wolfsgebiet eingestuft. Durch die Ausweisung des Wolfgebietes galten für Schaf-, Ziegen- und Gehegewildhalter die Gewährung von Billigkeitsleistungen (Entschädigungen für gerissene Tiere) und Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen nach den „Förderrichtlinien Wolf“.

Seit Januar 2019 hate der Landesverband NRW einen ausgebildeten und zugelassenen Luchs – und Wolfsberater. Der stellvertretende Vorsitzende André Zimmer hat sich in 3 Wochenendlehrgängen, in seiner Freizeit, ausbilden lassen und stand bei Wolfs- und Luchsrisse den Mitgliedern zur Verfügung.

Bei der Vorstandssitzung am 29.01.2019 hate der Vorstand beschlossen die Mitgliederversammlung am 12. Mai 2019 durchzuführen. Die Mitgliederversammlung unseres Landesverbandes sollte im Sporthotel Landhaus Wacker, 57482 Wenden-Brün, stattfinden.

Bei der Mitgliederversammlung am 12.05.2019 musste die Versammlung Satzungsgemäß einen neuen Vorstand wählen. Unter Weiterführung der Mitgliederversammlung durch Herrn Jürgen Kunze nach Entlastung des Vorstandes und des Geschäftsführers wurden Herr Ionel Constantin als Vorsitzender, Herr André Zimmer als stellvertretender Vorsitzende, Herr Josef Allendorf und Herr Werner Jandorf als Beisitzer per Akklamation einstimmig wieder gewählt. Der ehemalige Schatzmeister Paul Sieler wollte aus familiären Gründen kürzertreten und schlug Herrn Stefan Lepke als Schatzmeister vor. Herr Stefan Lepke wurde von der Mitgliederversammlung einstimmig als Schatzmeister gewählt.

Ab 25.05.2018 sind die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft. Auch Verbände müssen sich intensiv mit den neuen Datenschutzvorschriften beschäftigen, weil auch Verbände den Schutz von personenbezogenen Daten bei der Datenverarbeitung beachten müssen. Herr Constantin übereichte den Vorstandskollegen eine Ausarbeitung der wichtigsten Vorschriften des neuen Datenschutzrechts (Vollständigkeit wird nicht garantiert) und erläuterte die wichtigsten Punkte, die bei der Verarbeitung personenbezogenen Daten Beachtung finden müssen. Eine Änderung in der Beitrittserklärung zur Erhebung personenbezogener Daten direkt beim Betroffenen gemäß DS-GVO hatte er schon vorgenommen und wird demnächst auch auf der Homepage des Verbandes eingepflegt. Bei der nächsten Änderung der Satzung muss die Satzung mit einem Paragraphen Datenschutz ergänzt werden.

Bei der Vorstandssitzung am 15. Oktober 2019 in Hürtgenwald wurde beschlossen, die nächste Mitgliederversammlung am 05.04.2020 in Waldinformationszentrum Hammerhof, 34414 Warburg abzuhalten. Diese Versammlung wurde mit dem Schreiben von 20.03.2020 angesichts der damaligen Entwicklungen rund um das Corona Virus COVID-19 und dessen Auswirkungen auf Zusammenkünfte sowie Veranstaltungen um ein Jahr nach 2021 verschoben. 

Bei einem „Runden Tisch“ zu dem Thema Wolf in MULNV mit der Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser am 20.082019 hat Herr Constantin die Forderungen der Gehegewildhalter in NRW vorgetragen. Nach der Veranstaltung ist die Landwirtschaftsministerin zu Herrn Constantin gekommen und hat ihn darum gebeten, ihr schriftlich die Forderungen der Gehegewidhalter in NRW zu schicken, weil sie nicht so schnell schreiben konnte, wie Herr Constantin geredet hat. In Absprache mit den Vorstandskollegen ist bei der Vorstandssitzung am 15.10.2019 ein Forderungskatalog besprochen worden, dass der Landwirtschaftsministerin schriftlich bei einer Sitzung des Agrarausschusses vom Vorstandsmitglied Josef Allendorf ausgehändigt wurde.

Mit einem Schreiben von 30.06.2019 hat Herr Constantin die Landwirtschaftsministerin um einen Besprechungstermin gebetet. Das Gespräch mit der Frau Ministerin Heinen-Esser und Dr. König am 27.01.2020 in Düsseldorf erfolgte in einer verständnisvollen, partnerschaftlichen Atmosphäre und wir hofften, für unseren Problemen eine Lösung zu finden. Zu der Einstufung von Gehegen als Gehegen für „wie freilebendes Wild“ war Frau Ministerin Heinen-Esser bei dem Gespräch der Meinung, dass auch in NRW eine Leitlinie oder Erlass für die Einstufung rechtkräftig sein muss, wenn in anderen Bundesländern und Bundesweit diese Möglichkeit aufgrund des geltenden EU-Hygienerechts gültig ist. Sie hat Herrn Dr. König beauftragt mit Herrn Kamphausen und Frau Dr. Landeck (MULNV) Kontakt aufzunehmen und die Einstufung als „wie freilebendes Wild“ gesetzlich zu verankern. Herr Constantin hat Herrn Dr. König am 30.01.2020 die Bundesleitlinie und die Leitlinien oder Erlasse der anderen Bundesländer per Mail gesendet, damit er die Grundlagen für die Besprechung ausarbeiten kann. Als Begleitschreiben hat Herr Constantin dem Dr. König auch eine Gegendarstellung zu den Begründungen von Frau Dr. Landeck, die zur Aufhebung des Erlasses von 04.09.2007 (Einstufung als wie freilebendes Wild) beigetragen haben. Mit einem Schreiben von 18.02.2020 lehnte Frau Dr. Landeck (MULNV) erneut die Einstufung von Gehegen als Gehegen für „wie freilebendes Wild“ mit der Begründung, dass diese Form der Haltung gerade nicht Intention des Lebensmittelhygienerechts ist. Zu der Besetzung der Geschäftsführerstelle beim Landesverband NRW hat Frau Ministerin Heiner-Esser beim Bauerntag in Wesel mit dem Direktor der Landwirtschaftskammer Dr. Berges gesprochen und ihm ausdrücklich gesagt, dass sie dafür plädiert, die Geschäftsführung des Verbandes landwirtschaftlicher Wildhalter NRW seitens der Landwirtschaftskammer NRW neu zu besetzen ist. Herr Dr. Berges hat mit dem Leiter des Versuchs- und Bildungs-zentrums Haus Riswick (Herr Dr. Stork) gesprochen und ihn darum gebeten zu prüfen, ob Herr Michel Blechmann die Geschäftsführung des Verbandes übernehmen kann. Bei einem Gespräch mit Herrn Dr. Stork am 18.02.2020 hat er Herrn Constantin gesagt, dass er sich mittelfristig vorstellen kann, dass Herr Blechmann die Geschäftsführung des Verbandes übernehmen kann. Zurzeit ist es nicht möglich, weil Herr Blechmann zu 35% seiner Arbeitszeit die Geschäftsführung des Landjugendverbandes Rheinland seit Juni 2019 übernommen hat.

Bei der Vorstandssitzung als Telefonkonferenz am 19. März 2020 wurde einstimmig beschlossen die geplante Mitgliederversammlung von 05.04.2020 im Waldinformationszentrum Hammerhof abzusagen bzw. zu verschieben. Gemäß Satzung des Landesverbandes muss die Mitgliederversammlung einmal im Jahr stattfinden. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen rund um das Corona Virus (COVID-19) ist aber die Absage bzw. die Verschiebung gerechtfertigt. Weitere Termine für Veranstaltungen oder Zusammenkünfte konnten weiterhin aufgrund der CORONA-Pandemie nicht festgelegt werden. Probleme, Beschlüsse und andere interne Angelegenheiten sollten demnächst über Mails oder Telefonkonferenzen erledigt, vereinbart oder besprochen werden.

Nach einer regen Diskussion bei der Vorstandssitzung als Telefonkonferenz am 21.02. 2021 haben die Vorstandsmitglieder beschlossen, die Mitgliederversammlung des Landesverbandes NRW am 25. Juli 2021 durchzuführen. Nach der Satzung des Landesverbandes muss die Mitgliederversammlung einmal im Jahr stattfinden. Im letzten Jahr (2020) hat der Landesvorstand, wie der Bundesvorstand, die Mitgliederversammlung von 2020 auf 2021 verschoben. In diesem Jahr musste aber die Mitgliederversammlung stattfinden sonst musste die Zustimmung der Mitglieder zur Absage der Mitgliederversammlung eingeholt werden. Der Termin ist gezielt zwei Wochen nach der Mitgliederversammlung der BLW terminiert worden, damit der Landesverband das Vorgehen des BLW übernehmen und berücksichtigen kann. Im Fall eines Falles musste notgedrungen eine schriftliche Mitgliederversammlung (wie 2020 in anderen Landesverbänden) erfolgen. In diesem Fall wäre ausreichend Zeit gewesen, die schriftliche Mitgliederversammlung vorzubereiten, die mit viel Fleißarbeit verbunden war. Wenn die Mitgliederversammlung in Anwesenheit der Mitglieder stattfinden sollte, sollte als Standort der geplante Standort von der Versammlung 2020 (Waldinformationszentrum Hammerhof des Landesbetriebes Wald und Holz NRW, Walme 50, 34414 Warburg) beibehalten werden. In diesem Fall konnte der Vorstand kurzfristig disponieren, ob bei der Durchführung der Versammlung nur die Regularien gemacht werden oder anschließend noch das Wildgehege „Hardehausen“ besichtigt werden sollten.

Bei der Vorstandssitzung des Landesverbandes NRW als Videokonferenz am 30.05.2021 war bekannt, dass die Bundesfachtagung des Bundesverbandes für landwirtschaftliche Wildhaltung (BLW) 2021 von 09. Juli bis 11. Juli 2021 in Plön (SH), aufgrund der durch die Corona-Pandemie bedingten Unwägbarkeiten abgesagt war. Die BLW-Mitgliederversammlung wurde aber wie ursprünglich geplant am 10.07.21 als Hybridveranstaltung durchgeführt. Das hieß, für alle, die nicht anreisen wollten (konnten), eine Zuschalte per Video möglich war.

Nach der damaligen gültigen Corona-Schutzverordnung (bis zum 30.06.2021) waren die Versammlungen mit 500 Teilnehmern in geschlossenen Räumen und mit Test erlaubt. Aus diesem Grund wurde beschlossen die Mitgliederversammlung des Landesverbandes NRW am 25. Juli 2021 als Präsenzveranstaltung durchzuführen. Zu der Tagesordnung wurde beschlossen, nach den Regularien das Wildgehege „Hardehausen“ zu besichtigen.

Am Sonntag, den 25. Juli 2021 fand die Mitgliederversammlung des Verbandes landwirtschaftlicher Wildhalter NRW im Hotel Gasthof Luis, 34414 Warburg-Scherfede statt. Der Vorstand war froh, dass die Mitgliederversammlung aufgrund der Lockerungen in der Corona-Schutz-Verordnung als Präsenzveranstaltung fin-den konnte. Einen Tag später wäre es nicht mehr möglich. Satzungsgemäß musste die Mitgliederversammlung einen neuen Kassenprüfer wählen. Frau Kirsten Tutas hatte sich bereit erklärt erneut zu kandidieren und wurde einstimmig als Kassenprüferin gewählt. Nach dem Mittagessen im Rahmen eines Erfahrungsaustausches wurde, aufgrund der Interesse der Teilnehmer, erneut das Thema „Wolf“ zu Diskussion gebracht. Diesmal wurde aber über die Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes besonders über den neueingefügten Paragrafen § 45a (Umgang mit dem Wolf) und über den Erhaltungszustand des Wolfes in anderen EU-Ländern diskutiert. Es stellte sich die Frage, bei welcher Zahl von Wölfen in Deutschland der Erhaltungszustand erreicht, und wann die Entnahme von Wolfen gesetzlich geregelt wird. Das Thema „Fütterung von Gehegewild“ wurde auch zur Diskussion gebracht. Besondere Interesse galt der Fütterung der Kälber nach der Geburt, im Winter und im 2. Jahr nach der Geburt bis zur Schlachtung. Herr Constantin nahm dazu Stellung und präsentierte die gesamte Fütterung von Dam-, Sika- und Rotwild im Laufe eines Kalenderjahres. Zum Schluss wurde das Wisentgehege Hardehausen besichtigt. Die Führung zum und im Wisentgehege wurde von Herrn Jan Preller und Herrn Reiner Glunz vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW übernommen

Am 27. Oktober 2021 fand in Nottuln eine Vorstandssitzung als Präsenzveranstaltung des Landesverbandes statt. Der Vorstand hat beschlossen die Mitgliederversammlung am 12. Juni 2022 als Präsenzveranstaltung durchzuführen. Die Mitgliederversammlung soll voraussichtlich in Bildungszentrum der Sternwarte Bochum, Blankensteiner Str. 200A statt. Die Regularien beinhalten bei dieser Versammlung auch die Wahl des gesamten Vorstandes und eines Kassenprüfers. 

Am 08. April 2022 fand eine Vorstandssitzung des Landesverbandes NRW als Videokonferenz statt. Bei der Festlegung des Termins für die Mitgliederversammlung hat sich ergeben, dass am 12.06.2022 der Tagungsraum schon vor 2 Jahren von einer Kindertheatergruppe gebucht war. Es stellte sich die Frage, ob die Mitgliederversammlung um eine Woche verschoben wird (19.06.2022) oder am 12.06.2022 in dem benachbarten Restaurant „Forsthaus“ stattfinden soll. Es wurde darüber ausführlich diskutiert und wurde beschlossen, dass die Jahreshauptversammlung am 19. Juni 2022 in der Sternwarte Bochum, Blankensteiner Str. 200A durchgeführt wird.

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